Die Tätigkeit der Fachinstitute im Deutschen Anwaltsinstitut umfaßt die Aus- und Fortbildung des anwaltlichen Nachwuchses, des Rechtsreferendars und Assessors sowie des Rechtsanwalts, des angehenden Anwaltsnotars und des Notars. Dazu veranstaltet das DAI Seminare, Arbeits- und Aussprachetagungen und Lehrgänge auf allen Rechtsgebieten. Ein besonderes Aufgabengebiet ist die Vermittlung besonderer Kenntnisse auf den Fachgebieten der Fachanwaltsordnung.
Stichwörter, Firmentätigkeit
RECHTSBERATUNG, RECHTSANWALT, Anstalten für Weiterbildung, RECHTSSCHUTZ, STEUERRECHT, FACHANWALT, Instituts-Vereine, VERKEHRSRECHT, KANZLEI, Arbeits Aussprachetagungen, ARBEIT, Wirtschaftsverbände, STRAFRECHT, FAMILIENRECHT, Vereine, Verbände und Vereinigungen, Lehrgänge, Seminare, Bundesverbände des Rechtswesens, ANWALTSINSTITUT, ARBEITSRECHT