Die Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen verfolgt den ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zweck der Förderung und Eingliederung Schwerbehinderter und Gleichgestellter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft. Hierzu wurde für die Bereiche Verwaltungen (einschließlich Ver- und Entsorgung), Industrie und Wirtschaft sowie Banken, Sparkassen und Versicherungen eine Interessengemeinschaft der Schwerbehindertenver-tretungen gebildet. Der vorgenannte Zweck – der im Übrigen gesetzliche Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung ist – soll über Informationen, Erfahrungsaustausch und Schulungen erreicht werden. Der solidarische Zusammenschluss soll auch darüber hinaus sozialpolitische Interessen bündeln und so besser vertreten.
Stichwörter, Firmentätigkeit
Schwerbehindertenvertretungen für Industrie, Schwerbehindertenvertretungen für Wirtschaft, Schwerbehindertenvertretungen für Verwaltungen, Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen